top of page

Vorfinanzierung

"ohne SCHUFA" und "ohne Bank"

 

Bei uns können Sie sanierte und bereits renovierte Wohnungen und Gewerbeeinheiten ab 20.000,- Euro erwerben. Da wir selbst oder unsere Partner den Kauf für Sie vorfinanzieren, brauchen Sie ...

 

  • weder eine Bank,

  • noch Eigenkapital,

  • noch einen Einkommensnachweis.

 

Auch eine SCHUFA-Auskunft ist nicht erforderlich.

 

Sie alleine entscheiden, wann Sie wie viel Geld in Ihre Immobilie investieren*. Sie können dabei innerhalb von max. 20 Jahren beliebig viele flexible Raten oder Einmalzahlungen leisten wie Sie können und wollen.

 

* Die flexible Abzahlung des Kaufpreises kann jederzeit durch eine Einmalzahlung der Restschuld erfolgen. Dies ist auch durch ein bankübliches Darlehen oder eine Hypothek möglich, wenn sich z.B. Ihre Einkommens- oder Vermögenssituation geändert haben oder ein Schufa-Eintrag gelöscht worden ist.

______________________________________________

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

 

  • Kaufpreis ist festgeschrieben

  • Objektzustand wird zugesichert

  • flexible Zahlungen möglich

  • keine Bank notwendig

  • keine Zinsen zu zahlen

  • jederzeit kündbar

  • niedrige Gebühren

  • keine SCHUFA-Auskunft

  • kein Einkommensnachweis

  • flexible Tilgung

  • keine Hausgeldzahlungen

  • Wertsteigerungspotential

______________________________________________

 

Zinsen fallen dauerhaft keine an.

 

Sie zahlen lediglich unabhängig von Ihren flexiblen Tilgungszahlungen monatliche Verwaltungsgebühren von 0,25 bis max. 0,45% je nach Laufzeitende**:

 

  • innerhalb von 10 Jahren 0,25%,

  • innerhalb von 10 bis 15 Jahren 0,35%,

  • innerhalb von 15 bis 20 Jahren 0,45%.

 

** Die maximale Frist bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises beträgt 20 Jahre. Die Verwaltungsgebühren steigen ab dem 10. Jahr alle 5 Jahre. Sollten Sie die Kaufsumme innerhalb von 20 Jahren nicht abzahlen, erhalten Sie Ihr bis dahin eingezahltes Kapital abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5% der Kaufpreissumme - zu hinterlegen bei Kauf - binnen einer Frist von max. 90 Tagen zurück. Sie können den Rücktritt vom Vertrag zudem jederzeit ohne Angabe von Gründen erklären.

______________________________________________

 

Nach Kaufvertragsunterzeichnung beim Notar wird die Auflassungsvormerkung*** im Grundbuch für Sie eingetragen, die Ihnen zusichert, dass Sie nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises endgültig Eigentümer Ihrer Immobilie werden.

 

Die einmaligen Abschlussgebühren beim Kauf Ihrer Wunschimmobilie betragen lediglich 2,5% der Kaufpreissumme.

 

*** Die Auflassungsvormerkung (Eigentumsvormerkung) stellt eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs (Eigentumswechsel) dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde (Käufer), einen Anspruch hat. Damit wird der Anspruch des Erwerbers während des Zeitraums zwischen Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts (Kaufvertrag) und Erfüllung (Kaufpreiszahlung) vor vertragswidrigen Verfügungen des bisherigen Eigentümers (Verkäufer) gesichert.

______________________________________________

 

Sobald Sie den Kaufpreis vollständig bezahlt haben, werden Sie Eigentümer. Dann gehen mit der Umschreibung im Grundbuch alle Rechte & Pflichten bzw. Nutzen & Lasten am Objekt an Sie über****.

 

Sollte es der Zustand der Immobilie bis zum Übergang von Lasten und Nutzen erforderlich machen, diese zu sanieren oder zu renovieren, werden wir diese Kosten für Sie übernehmen.

 

Damit haben Sie die uneingeschränkte Sicherheit und Gewährleistung, dass Ihnen der Zustand Ihrer Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufes erhalten bleibt.

 

**** Die Mieteinnahmen stehen Ihnen gemäß BGB erst zu, wenn Sie den Kaufpreis vollständig bezahlt haben. Bis dahin refinanzieren wir mit den Mieteinnahmen alle Objektaufwendungen und Kosten.

______________________________________________

 

Wir übernehmen für Sie - bis Sie den Kaufpreis vollständig bezahlt haben - alle laufenden Kosten Ihrer Immobilie, u.a.

 

  • Haus-/Wohngeld,

  • Rücklagen,

  • Grundsteuer,

  • Versicherungen

  • sowie alle Umbau-, Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten.

______________________________________________

 

Was passiert, wenn Sie die Immobilie noch nicht vollständig abgezahlt haben, diese aber wieder verkaufen wollen?

 

Sie können Ihre Immobilie jederzeit gewinnbringend weiterverkaufen.

 

Der Gewinn aus der Differenz von Kaufpreis und Verkaufspreis abzüglich von Kosten und Gebühren gehört dann alleine Ihnen (siehe Rechenbeispiel).

 

______________________________________________

 

Und was ist, wenn Sie Geld brauchen und die Immobilie nicht so schnell verkaufen können oder wollen?

 

Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

Dann erhalten Sie Ihr eingezahltes Kapital abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5% binnen einer Frist von max. 90 Tagen von uns zurück.

 

Und dann? Die Auflassungsvormerkung - und damit Ihre Zahlungsverpflichtung - wird im Grundbuch wieder gelöscht.

 

______________________________________________

 

RECHENBEISPIEL

 

Kaufpreis = 20.000,00 Euro

 

Den Kaufpreis übernehmen wir für Sie. Sie zahlen diesen an uns in beliebigen Raten zurück.

 

Abschlussgebühr = 500,00 Euro

Notar / Grundbuch = 300,00 Euro

Grunderwerbsteuer = 700,00 Euro

 

Gesamtkosten = 1.500,00 Euro

 

Neben den einmaligen Erwerbskosten ist die Sicherheitsleistung von 5% zu hinterlegen.

 

monatliche Gebühren = 50,00 Euro

Sicherheitsleistung = 1.000,00 Euro

 

Die monatlichen Verwaltungsgebühren zahlen Sie unabhängig von Ihren Tilgungszahlungen.

_____________________________________________

 

Bei einem Verkauf errechnet sich Ihr Gewinn aus der Differenz von Kaufpreis und Verkaufspreis abzüglich von Kosten und Gebühren.

 

Hier ein Beispiel nach 5 Jahren:

 

Verkaufspreis***** = 30.000,00 Euro

Kaufpreis ./. 20.000,00 Euro

Einmalkosten ./. 1.500,00 Euro

Gebühren (60 M.) ./. 3.000,00 Euro

Löschungskosten ./. 500,00 Euro

 

GEWINN = 5.000,00 Euro

 

*****Bei einer kalkulierten Wertsteigerung von 50% beträgt die Rendite vor Steuern 27,5%. Sollten Sie bis dahin bereits einen Teil des Kaufpreises abgezahlt haben, zahlen Sie nur noch die verbleibende Restsumme.

 

Beachten Sie die gesetzliche Spekulationsfrist auf Immobilien von derzeit 10 Jahren (§ 23 EStG), Ihren persönlichen Steuersatz und fragen Sie hierzu vor einem Kauf Ihren Steuerberater.

bottom of page